Das Double Opt-In Verfahren
Jeder der ein Newsletter oder eine Adressdatenbank über seine Webseite aufbauen will ist auf das Double Opt-In Verfahren angewiesen. Bei diesem Verfahren bestätigt der Nutzer, nicht nur einmal sondern gleich zweimal, das er mit dem Empfang von Werbemassnahmen / Newslettern einverstanden ist. Durch die stärkeren gesetzlichen Auflagen gibt es hier einiges zu beachten. Dieser Artikel beschäftigt sich mit der technischen Umsetzung eines Double Opt-In Verfahrens das den rechtlichen Gegebenheiten standhält.
Warum Opt-In Verfahren?
Gemäß § 7 Abs. 2 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stellt es für den Verbraucher eine unzumutbare Belästigung dar, wenn er ohne seine vorherige ausdrückliche Einwilligung Werbung per E-Mail oder Telefon erhält. Kontaktiert der Werbetreibende einen Verbraucher ohne dessen Werbeeinverständnis („Opt-In“) stellt dies eine Wettbewerbsverletzung dar. (Wikipedia)
Unterschied Opt-In und Double-Opt-In
Es gibt verschiedene Arten eine Einwilligung, über den Erhalt von Werbe-Emails, zu bestätigen.
Eine dieser Methoden ist das einfache Opt-In. Der Nutzer trägt sich auf einer Webseite mit Namen und E-Mail Adresse ein und bekommt eine Mailbestätigung das er in den Verteiler aufgenommen wurde. Problematisch bei dem einfachen Opt-In ist, das sich jede x-beliebige Person dort eintragen kann, auch im Namen von anderen. Derjenige der die Emails bekommt, hat eventuell nie sein Einverständnis gegeben.
Bei dem Double Opt-In geht man einen Schritt weiter. Nach der Eintragung, durch den Nutzer, auf der Webseite, bekommt der Nutzer eine E-Mail Bestätigung. In dieser Bestätigung ist ein weiterer Link, der nach der Einverständnis über die Zusendung von Werbemassnahmen und Newsletter fragt. Erst nach dieser zweiten Bestätigung (Double-Opt-In) bekommt dieser den Newsletter. So wird sicher gestellt das auch der Besitzer der E-Mail Adresse das Einverständnis gibt und nicht jemand anders.
Bestätigungs-E-Mail bei Double-Opt-In
Die Frage die sich bei dem Double-Opt-In stellt, ist, ob nicht schon die Bestätigungs-E-Mail unerwünschte Werbemail ist.
Lösung hierzu:
Die Bestätigungsmail sollte keine Werbung enthalten
Informationen und Widerrufsbelehrung in der Bestätigungsemail wiederholen
Impressum beifügen
Nachweis über Double-Opt-In
Es reicht nicht zu sagen das man das Double-Opt-In Verfahren verwendet. Das ganze Verfahren muss als Protokoll in einer Datenbank abgespeichert und bei Anfrage wiedergegeben werden.
Folgend die Punkte die Sie beim protokollieren beachten sollten:
Zeitpunkt der Anmeldung
IP-Adresse des Anmeldenden
Inhalt der Bestätigungsemail
Zeitpunkt der Bestätigung
IP-Adresse des Bestätigenden
Schreibe einen Kommentar